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   VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.1493   

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VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.1493 (https://dejure.org/2020,11988)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.04.2020 - 9 ZB 18.1493 (https://dejure.org/2020,11988)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. April 2020 - 9 ZB 18.1493 (https://dejure.org/2020,11988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34 Abs. 1... S. 1, Abs. 2; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2, § 152 Abs. 1, § 154 Abs. 2, § 162 Abs. 3; BauNVO § 4, § 5 Abs. 2 Nr. 8; GKG § 47 Abs. 3, § 52 Abs. 1
    Nachbarklage gegen "Anbau einer landwirtschaftliche Gemüsehalle" (Lager- und Verladehalle) - Zulassung der Berufung abgelehnt

  • rewis.io

    Nachbarklage gegen "Anbau einer landwirtschaftliche Gemüsehalle" (Lager- und Verladehalle) - Zulassung der Berufung abgelehnt

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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Bayern, 06.04.2018 - 15 ZB 17.36

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.1493
    Für die Annahme einer erdrückenden Wirkung eines Nachbargebäudes besteht grundsätzlich schon dann kein Raum, wenn dessen Baukörper nicht erheblich höher ist als der des betroffenen Gebäudes (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2018 - 9 CS 17.361 - juris Rn. 22; B.v. 6.4.2018 - 15 ZB 17.36 - juris Rn. 28).

    (1) Die aus Sicht des Klägers nicht ausreichend berücksichtigten Aspekte, dass das Gewächshaus aus Glas und durchscheinend sowie nur 2, 0 bis 3, 50 m hoch gewesen sei, während der Hallenanbau und die Lärmschutzwand massive, lichtundurchlässige sowie höhere Bauten darstellten, betreffen das Ausmaß der vom Verwaltungsgericht angenommenen Vorbelastung, auf welche das Verwaltungsgericht im Rahmen der beschriebenen Gesamtbetrachtung ersichtlich nicht tragend, sondern nur ergänzend abgestellt hat (vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2018 - 15 ZB 17.36 - juris Rn. 28).

    Es ist damit weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass das Doppelhaus des Klägers nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene bauliche Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 9 CS 19.1767 - juris Rn. 22 m.w.N.; B.v. 6.4.2018 - 15 ZB 17.36 - juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 9 CS 19.1767

    Zulässigkeit eines Studentenwohnheims im Wohngebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.1493
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 9 CS 19.1767 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Es ist damit weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass das Doppelhaus des Klägers nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene bauliche Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 9 CS 19.1767 - juris Rn. 22 m.w.N.; B.v. 6.4.2018 - 15 ZB 17.36 - juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 11.02.2020 - 8 ZB 19.1481

    Rechtmäßigkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.1493
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung noch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 9 ZB 16.2300 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 11.2.2020 - 8 ZB 19.1481 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Soweit die im Rahmen ernstlicher Zweifel geltend gemachten Ausführungen einer - jedoch nicht ausdrücklich geltend gemachten - Verfahrensrüge (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) zugeordnet werden können, lässt sich dem Zulassungsantrag jedenfalls nicht entnehmen, dass die Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- und Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 8 ZB 19.1481 - juris Rn. 24 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 21.10.2019 - 9 ZB 17.1335

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots und Amtsaufklärungspflicht bei vorhandenen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.1493
    ... nach der Baugenehmigung mit einem Abstand von 3, 70 m zur Grundstücksgrenze des Klägers zu errichten ist und im Übrigen selbst eine Verletzung der Abstandsflächenvorschriften allein keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme indizieren würde (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2019 - 9 ZB 17.1335 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Die betreffenden Einwände des Klägers genügen aufgrund der vom Verwaltungsgericht insgesamt angeführten Umstände, insbesondere der Höhe der zu betrachtenden Baukörper des Bauvorhabens, nicht, Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts darzulegen (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2019 - 9 ZB 17.1335 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.11.2019 - 9 ZB 16.2300

    Erfolgloser auf ernstliche Zweifel an Richtigkeit gestützter

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.1493
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung noch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 9 ZB 16.2300 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 11.2.2020 - 8 ZB 19.1481 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Hierzu hat bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass sich der Kläger nicht auf die Darstellungen des Flächennutzungsplans berufen kann, sondern die Eigenart der näheren Umgebung nach den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Baugrundstück selbst und in der näheren Umgebung zu bestimmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 9 ZB 16.2300 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 03.05.2019 - 9 ZB 16.2615

    Baurechtliche Nachbarklage - Zulassung der Berufung erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.1493
    Die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und den Kläger genügt nicht, besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2019 - 9 ZB 16.2615 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.1493
    Bei der Bestimmung der für die Art der baulichen Nutzung maßgeblichen näheren Umgebung des Bauvorhabens nach § 34 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 2 BauGB, die das hinsichtlich eines Gebietserhaltungsanspruchs zu beurteilende Baugebiet bildet, ist darauf abzustellen, inwieweit sich einerseits das geplante Bauvorhaben auf die Umgebung und andererseits die Umgebung auf das Baugrundstück prägend auswirken kann (grundlegend dazu: BVerwG, U.v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.1493
    Es gibt ihn jedoch nicht gebietsübergreifend (vgl. BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48.12 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 22) oder in Gemengelagen (BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 CS 18.177 - juris Rn. 19 m.w.N.), weil in solchen Fällen das typische Austauschverhältnis zwischen den Grundstücken fehlt, welches den bauplanungsrechtlichen Grund für ein nachbarliches - von konkreten Beeinträchtigungen unabhängiges - Abwehrrecht gegen das Eindringen gebietsfremder Nutzung darstellt (BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 - juris Rn. 6; B.v. 22.12.2011 - 4 B 32.11 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.1493
    Die betreffenden Maßnahmen sind hier vielmehr dem Umstand geschuldet, dass unabhängig von der fehlenden gegenseitigen Prägung aufgrund der aufgezeigten städtebaulichen Strukturunterschiede zwischen den Baugebieten, denen die Baugrundstücke und die Grundstücke des Klägers jeweils angehören, von einer Drittschutz vermittelnden Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme auszugehen ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.2010 - 4 C 7.10 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.1493
    Es gibt ihn jedoch nicht gebietsübergreifend (vgl. BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48.12 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 22) oder in Gemengelagen (BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 9 CS 18.177 - juris Rn. 19 m.w.N.), weil in solchen Fällen das typische Austauschverhältnis zwischen den Grundstücken fehlt, welches den bauplanungsrechtlichen Grund für ein nachbarliches - von konkreten Beeinträchtigungen unabhängiges - Abwehrrecht gegen das Eindringen gebietsfremder Nutzung darstellt (BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 - juris Rn. 6; B.v. 22.12.2011 - 4 B 32.11 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet;

  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer

  • BVerwG, 22.12.2011 - 4 B 32.11

    Zum Nachbarschutz im faktischen Baugebiet

  • VGH Bayern, 18.10.2017 - 9 CS 16.883

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines

  • VGH Bayern, 08.01.2019 - 9 CS 17.2482

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen vorhabenbedingter Verkehrszunahme und

  • VGH Bayern, 27.12.2017 - 15 CS 17.2061

    Beschwerde gegen den Beschluss - Baugenehmigungsbescheid von Nachbar

  • VGH Bayern, 26.09.2018 - 9 CS 17.361

    Ermessensfehlerfreie Entscheidung bei der Befreiung von nicht nachbarschützenden

  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 9 ZB 18.912

    Erfolglose Nachbarklage gegen einen Bauvorbescheid für ein Mehrfamilienhaus

  • VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.177

    Zulässigkeit eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs

  • VG Regensburg, 02.06.2022 - RN 6 S 22.1047

    Erfolgreicher Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau eines Einzelhandelsgeschäfts

    Diese kann so beschaffen sein, dass die Grenze zwischen näherer und fernerer Umgebung dort zu ziehen ist, wo zwei jeweils einheitlich geprägte Bebauungskomplexe mit voneinander verschiedenen Bau- und Nutzungsstrukturen aneinanderstoßen, wobei der Grenzverlauf der näheren Umgebung nicht davon abhängig ist, dass die unterschiedliche Bebauung durch eine künstliche oder natürliche Trennlinie (Straße, Schienenstrang, Gewässerlauf, Geländekante etc.) entkoppelt ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2003 - 4 B 74.03 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 28.4.2020 - 9 ZB 18.1493 - juris).

    Die Grenze zwischen näherer und fernerer Umgebung ist dort zu ziehen, wo zwei jeweils einheitlich geprägte Bebauungskomplexe mit voneinander verschiedenen Bau- und Nutzungsstrukturen - wie hier - aneinanderstoßen, wobei der Grenzverlauf der näheren Umgebung nicht davon abhängig ist, dass die unterschiedliche Bebauung durch eine künstliche oder natürliche Trennlinie (Straße, Schienenstrang, Gewässerlauf, Geländekante etc.) entkoppelt ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2003 - 4 B 74.03 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 28.4.2020 - 9 ZB 18.1493 - juris).

    Die Eigenart der näheren Umgebung bestimmt sich nicht nach den Darstellungen des Flächennutzungsplans, sondern nach den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Baugrundstück selbst und in der näheren Umgebung (BayVGH, B.v. 28.4.2020 - 9 ZB 18.1493 - juris).

  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2827

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in Nachbarklageverfahren gegen

    Besondere Schwierigkeiten im Sinne offener Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens ergeben sich aus dem Zulassungsvorbringen nicht; die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Kläger genügt hierfür nicht (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2020 - 9 ZB 18.1493 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 19.05.2021 - 9 ZB 20.2993

    Errichtung einer Werbeanlage - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Besondere Schwierigkeiten im Sinne offener Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens ergeben sich aus dem Zulassungsvorbringen nicht; die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Beklagte genügt hierfür nicht (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2020 - 9 ZB 18.1493 - juris Rn. 26).
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